TSF Welzheim 1863 e.V.
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Beiträge 2012

Bei einer Mitgliedschaft in den TSF Welzheim e.V. 1863 wird folgender
einmaliger Beitrag pro M I T G L I E D und J A H R erhoben:

Hauptverein

Erwachsene 24,00€
Jugend bis 17 Jahre 18,00€

Badminton

Erwachsene 72,00€
Jugend bis 17 Jahre 36,00€

Basketball

Erwachsene 34,00€
Jugend bis 17 Jahre 34,00€

Budo-Sport

Aktive 55,00€
Passive 10,00€
Jugend bis 17 Jahre 30,00€

Fechten

Aktive 48,00€
Passive 25,00€
Jugend bis 17 Jahre 48,00€

Handball

Aktive 32,00€
Passive 20,00€
Jugend bis 17 Jahre 20,00€

Leichtathletik

Aktive 30,00€
Jugend bis 17 Jahre 30,00€
Familie ab 3 Personen 65,00€

Schach

Aktive 26,00€
Passive 8,00€
Studenten 14,00€
Jugend bis 17 Jahre 14,00€
Jugend bis 13 Jahre 10,00€

Ski & Snowboard

Aktive 18,00€
Jugend bis 17 Jahre 13,00€
Familie 2 Erwachsene
mind. 1 Kind
45,00€
Familienbeitrag Alleinerz. 25,00€

Tanzen

Aktive 85,00€
Passive 10,00€
Jugend bis 17 Jahre 20,00€

Tennis

Aktive 165,00€
Ehepaare 260,00€
Passive 28,00€
Studenten, Azubis 93,00€
Jugend bis 18 Jahre 53,00€
Jugend bis 14 Jahre 40,00€
Schnupperjahr Aktive 80,00€
Schnupperjahr Ehepaare 160,00€
Schnupperjahr Student 0,00€
Schnupperjahr Jugend 0,00€

Triathlon

Erwachsene o. Startpass 12,00€
Erwachsene mit Startpass 48,00€

Turnen

Aktive 30,00€
Jugend bis 17 Jahre 30,00€
Familie ab 3 Personen 65,00€
Gesundheitsprogramm Bitte auf der TSF
Geschäftsstelle erfragen

Volleyball

Aktive 27,50€
Familien 45,00€
Studenten, Azubis, Wehrpfl. 27,50€
Jugend bis 17 Jahre 27,50€

Die Mitgliedschaft in den TSF Welzheim e.V. ist nur mit einer Beitragseinzugsermächtigung möglich.
Sonderbeiträge müssen jährlich bis zum 30. Januar in der TSF Geschäftsstelle schriftlich
beantragt werden. Die Beitragsschuld entsteht zum 01. Januar eines jeden Jahres,
der Beitragseinzug erfolgt im ersten Quartal. Sozialpassinhaber der Stadt Welzheim und deren
Kinder unter 18 Jahrenerhalten eine Beitragsermäßigung von 50%.
Diese muß jährlich zum 15. Dezember neu beantragtwerden. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur bis
spätestens 4 Wochen vor Jahresende schriftlich möglich.